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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Anwendungsbereich

1.1 Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend geregelt, gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle Verträge

  • über die Bereitstellung und Nutzung des Kampagnen-Tools (nachfolgend: „AutLay Kampagnentool“ oder „Software“) der AutLay - Automatisches Layout GmbH, Unter Käster 14-16, 50667 Köln (nachfolgend „AutLay“) mit denjenigen Unternehmern, die Leistungen von AutLay in Anspruch nehmen (nachfolgend „Kunde“; AutLay und Kunde auch einzeln „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“), sowie die Durchführung von Druckdienstleistungen in Form von Printmailings (nachfolgend: „Printmailing-Kampagne“) (s. dazu Kapitel A) und die Durchführung zusätzlicher Beratungs- und Implementierungsleistungen durch AutLay (s. dazu Kapitel C), sowie

  • über die Bereitstellung einer AutLay Druckereiplattform (nachfolgend „AutLay Druckereiplattform"), über welche die Kunden Printmailing-Kampagnen erstellen und an ihre und mit AutLay kooperierenden Druckdienstleister (nachfolgend „Druckdienstleister“) übermitteln können (Kapitel B).

1.2 Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

1.3 Diese AGB gelten in Bezug auf die Leistungen von AutLay ausschließlich, und zwar auch für den Fall, dass sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Die Geltung allgemeiner abweichender Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AutLay den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

1.5 Der Vertrag zwischen AutLay und dem Kunden setzt sich zusammen aus diesen AGB und den Anlagen (gemeinsam: „Vertrag“). Sämtliche in diesen AGB erwähnten Anlagen sind bindender Vertragsbestandteil.

1.6 Die Kunden und Druckdienstleister, die die AutLay Druckereiplattform nutzen (nachfolgend gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet) schließen mit AutLay jeweils einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der im Rahmen der AutLay Druckereiplattform bereitgestellten technischen Infrastruktur ab.

1.7 AutLay kann Dritte, insbesondere Druckdienstleister, einsetzen, um die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag zu erfüllen oder Rechte auszuüben. Bei der AutLay Druckereiplattform sind die Druckdienstleister keine Erfüllungsgehilfen von AutLay. Der Kunde und der Druckdienstleister schließen vielmehr einen eigenständigen Vertrag über die Erbringung von Druckdienstleistungen (ggfs. vermittelt durch die AutLay Druckereiplattform) aus dem Kunde und Druckdienstleister unmittelbar selbst verpflichtet werden.

1.8 Rechte, die AutLay nach dem Gesetz über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

1.9 Begriffe haben die in diesen AGB definierte Bedeutung, soweit der Kontext nicht etwas anderes bedingt.

A. AutLay Kampagnentool-Dienste

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1.1 Gegenstand der Leistungen von AutLay an den Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Kampagnentools sind die Bereitstellung des AutLay Kampagnen-Tools, die Durchführung von Printmailing- und Trigger-Kampagnen sowie von Beratungs- und Implementierungsleistungen (letzteres s. unter Kapitel C) durch AutLay (nachfolgend gemeinsam: „Kampagnentool-Dienste“). Die Leistungserbringung bestimmt sich im Einzelnen nach den nachfolgenden Bestimmungen.

1.2 Der Vertragsschluss im Hinblick auf die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools erfolgt durch die Registrierung des Kunden im AutLay Kampagnentool. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigung zur Registrierung auf der Webseite von AutLay wahrheitsgemäß zu erklären.

1.3 Auf Basis des geschlossenen Vertrages über die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools kann der Kunde AutLay mit der Durchführung von Printmailing-Kampagnen und Trigger-Kampagnen beauftragen. Dazu sendet der Kunde den jeweiligen Einzelauftrag durch Betätigung des entsprechenden Bestellbuttons im AutLay Kampagnentool ab. Der Vertrag über die Durchführung einer Printmailing-Kampagne oder Trigger-Kampagne ist erst geschlossen, wenn AutLay den Auftrag bestätigt hat.

1.4 Der Vertragsschluss im Hinblick auf die Erbringung von zusätzlichen Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt durch Annahme eines individuellen Angebots AutLays durch den Kunden.

2. Bereitstellung des AutLay Kampagnentools

2.1 AutLay stellt dem Kunden das AutLay Kampagnentool als Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“) zur vertragsgemäßen Nutzung über das Internet bereit. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugang zum AutLay Kampagnentool sowie das Eingeben, Speichern, Verarbeiten und Abrufen von Daten zum Erstellen von Kampagnenlayouts (nachfolgend: „Layouts“) über das AutLay Kampagnentool. Die Software wird nicht übergeben. Das AutLay Kampagnentool wird ausschließlich auf den Systemen von AutLay betrieben. Der Zugang zum AutLay Kampagnentool erfolgt über ein persönliches Nutzerkonto des Kunden. Die Einrichtung zusätzlicher Nutzerzugänge zum Nutzerkonto muss separat beauftragt werden. Soweit AutLay dem Kunden ausdrücklich anbietet, weitere Nutzer zu seinem Nutzerkonto einzuladen, erfolgt die Einrichtung solcher Nutzerzugänge ohne zusätzliches Entgelt.

2.2 Der Anspruch der Kunden auf Nutzung des AutLay Kampagnentools besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. AutLay übernimmt alle wirtschaftlich vertretbaren und angemessene Maßnahmen, um die sichere Verfügbarkeit des AutLay Kampagnentools nach diesen AGB zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten. Gleichwohl kann es vorkommen, dass das Kampagnentool zeitweilig nicht zur Verfügung steht, z.B. wegen eines Ausfalls der Internetverbindung, Hardwareproblemen oder Wartungsarbeiten. AutLay bemüht sich, in einem solchen Fall die Verfügbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen, soweit sich die Ursache für die Nichtverfügbarkeit im eigenen Einflussbereich befindet. Insgesamt gewährleistet AutLay eine Verfügbarkeit des Kampagnentool-Dienstes von 97 % berechnet im Jahresmittel.

2.3 Nichtverfügbarkeiten des AutLay Kampagnentools zum Einspielen von Updates und anderen Pflegemaßnahmen wird AutLay möglichst nachts oder am Wochenende durchführen, soweit nicht aufgrund kurzfristig notwendiger Updates ein unverzügliches Handeln angezeigt ist (z.B. zum Schließen kritischer Sicherheitslücken). Eine solche Nichterreichbarkeit lässt die Erreichbarkeit nach vorstehender Ziffer 2.2 unberührt.

2.4 Darüber hinaus stellt AutLay dem Kunden Kontaktmöglichkeiten (insb. E-Mail) für Supportanfragen zur Verfügung.

3. Durchführung von Trigger-Kampagnen

Beauftragt der Kunde AutLay mit der Durchführung einer Trigger-Kampagne, verarbeitet AutLay Trigger-Events und erstellt basierend darauf automatisiert Aufträge im Namen des Kunden für die Durchführung von Printmailing-Kampagnen.

4. Durchführung von Printmailing-Kampagnen

4.1 Beauftragt der Kunde AutLay mit der Durchführung einer Printmailing-Kampagne, erbringt AutLay den Druck der mit dem AutLay Kampagnentool erstellten Layouts und übergibt die Printmailings an den Versanddienstleister. Die Leistung wird als Dienstleistung gem. §§ 611 ff. BGB erbracht.

4.2 Nach der Bestätigung des Auftrags durch AutLay leitet AutLay den Auftrag unverzüglich an seinen Druckdienstleister weiter, wobei AutLay eine angemessene Frist zur manuellen Qualitätssicherung eingeräumt wird. Daher kann der Kunde den Vertrag grundsätzlich nicht mehr stornieren. Erklärt der Kunde die Stornierung eines bestätigten Auftrags, hat er die Vergütung in vollständiger Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass AutLay kein oder nur ein geringerer Schaden aufgrund der Stornierung entstanden ist.

4.3 AutLay übergibt die durch den Druckdienstleister erstellten Printmailings an den Versanddienstleister Deutsche Post AG. Mit der Übergabe ist die Leistung durch AutLay vollständig bewirkt. AutLay ist nicht Vertragspartner des Versanddienstleisters.

4.4 Der Kunde erteilt AutLay mit Vertragsschluss die Vollmacht, für ihn und in seinem Namen einen Vertrag mit der Deutschen Post AG über die Durchführung des Versands der Printmailings abzuschließen. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Deutschen Post AG gelten die AGB BRIEF NATIONAL der Deutschen Post AG, abrufbar unter https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/dp-agb-brief-national-2021.pdf. AutLay verpflichtet sich - nach ordnungsgemäßer Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6 dieser AGB durch den Kunden - die dem Kunden durch die Beauftragung der Deutschen Post AG entstehenden Kosten gegenüber der Deutschen Post AG zu begleichen.

4.5 Bei einer Kampagnengröße unter 500 Werbemittel wird zu Standardkonditionen der Deutschen Post versandt. Ab 500 Werbemittel erfolgt der Versand als Dialogpost. Mit Dialogpost können Sendungen versandt werden, die der Ansprache der Kundinnen und Kunden dienen. Dabei sind ausschließlich werbliche Sendungsinhalte zugelassen. Der Kunde trägt beim Versand mit Dialogpost die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte der Werbemittel den Dialogpost Auflagen und Richtlinien der Deutschen Post entsprechen.

4.6 Der Versand in internationale Länder außerhalb Deutschlands erfolgt mittels Dialogpost International. Der Kunde trägt beim Versand mit Dialogpost International die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte der Werbemittel den Dialogpost International Auflagen und Richtlinien der Deutschen Post entsprechen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Damit AutLay die Kampagnentool-Dienste ordnungsgemäß erbringen kann, muss der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß vornehmen. Sobald der Kunde feststellt, dass er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen können wird, informiert er AutLay hierüber unverzüglich. Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erbringt oder sonst Ursachen zu vertreten hat, die die Leistung von AutLay verzögern, einschränken oder behindern, ist AutLay davon befreit, die Kampagnentool-Dienste zu erbringen, solange die Ursachen bestehen. Fällt die Ursache weg, beginnt AutLay innerhalb einer angemessenen Zeit damit, die Kampagnentool-Dienste wieder zu erbringen. AutLay kann dem Kunden zusätzlichen Mehraufwand in Rechnung stellen, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, in diesen Fällen einen Verzugsschaden geltend zu machen. Weitere Rechte seitens AutLay bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

  • Der Kunde ist verpflichtet, das AutLay Kampagnentool ausschließlich im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu verwenden.

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung des AutLay Kampagnentools eine Internetverbindung herzustellen und während der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Internetverbindung muss einen ausreichenden Datendurchsatz zulassen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf das AutLay Kampagnentool zugreifen können und die Software nicht durch Viren oder sonstige Schadsoftware beschädigt wird. Dazu gehört insbesondere, die Zugangsdaten zum AutLay Kampagnentool geheim zu halten sowie nur über sichere IT-Systeme und sichere Internetverbindungen auf das AutLay Kampagnentool zuzugreifen. Es sind jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, eine übermäßige Belastung des AutLay Kampagnentools herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der Infrastruktur zu beeinträchtigen oder die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit des AutLay Kampagnentools zu gefährden.

  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig umfassende Backups des mit dem AutLay Kampagnentool zu verarbeitenden Datenbestandes durchzuführen. Die Durchführung von Datensicherungen ist nicht Bestandteil der von AutLay zu erbringenden Kampagnentool-Dienste.

  • Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Unrichtigkeiten oder Änderungen in den Kontaktdaten AutLay unverzüglich durch Korrektur der Kontaktdaten in seinem Nutzerprofil zu unterrichten. Im Falle eines Wegfalls der Unternehmereigenschaft ist der Kunde verpflichtet, AutLay hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.

  • Der Kunde wird keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Daten zur Erstellung von Layouts verwenden.

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung von Beratungs- und Implementierungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Zweck auf Seiten des Kunden geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Kunde schafft die erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch AutLay (z.B. durch Aufrechterhaltung einer Internetverbindung).

5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, AutLay alle für die Durchführung der Printmailing-Kampagne erforderlichen Informationen (insb. Adressdaten der Empfänger) richtig und vollständig in einem geeigneten Format (z.B. Excel) und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, damit der Versand korrekt durchgeführt werden kann. AutLay prüft auf Wunsch des Kunden vor der Übergabe der Printmailings an den Versanddienstleister grob die Plausibilität der von dem Kunden übermittelten Adressdaten (z.B. PLZ). Der Kunde erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Adressdaten vor der Absendung der Bestellung auf ihre Vollständigkeit zu prüfen; AutLay übernimmt für die Vollständigkeit der Adressdaten keine Haftung. AutLay übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen oder Unzustellbarkeit, die sich aus Falschangaben des Kunden ergeben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Datenschutzrecht und UWG, für den Kontakt zu den Adressaten der Printmailings erfüllt sind und bestätigt dies AutLay vor jedem Printmailing explizit für jeden Adressaten mit der Beauftragung. Schäden und Mehrkosten, die auf falschen an AutLay übermittelten Informationen beruhen, sind vom Kunden zu erstatten.

6. Vergütung

6.1 Die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools erfolgt für den Kunden kostenfrei.

6.2 Der Kunde zahlt für die Durchführung der Printmailing-Kampagne den beim Checkout-Prozess aus dem AutLay Kampagnentool angezeigten Betrag an AutLay. Der Preis umfasst eine Grundgebühr für die Durchführung der Printmailing-Kampagne sowie die stückweise anfallenden Kosten für Produktion und Beauftragung des Versanddienstleisters. Preislisten, die auf der Webseite von AutLay abrufbar sind, sind nicht verbindlich.

6.3 Im Falle der Beauftragung einer Trigger-Kampagne akzeptiert der Kunde die im Checkout-Prozess im AutLay Kampagnentool angezeigte Preisübersicht. Nach dieser Preisübersicht erfolgt die Abrechnung der Printmailing-Kampagnen, die durch die Trigger-Kampagne automatisiert beauftragt werden.

6.4 AutLay informiert Kunden, die über aktive Trigger-Kampagnen verfügen, mit mindestens vier Wochen Vorlauf per E-Mail über Anpassungen des Preismodells. Sollte der Kunde mit dem neuen Preismodell nicht einverstanden sein, liegt es in seiner Verantwortung die betroffenen Trigger-Kampagnen bis zum Stichtag, an dem das neue Preismodell gültig wird, zu deaktivieren. Nach dem Stichtag, an dem das neue Preismodell gültig wird, werden die durch Trigger-Kampagnen automatisiert beauftragten Print-Kampagnen zum neuen Preismodell abgerechnet.

6.5 AutLay akzeptiert zur Zahlung die im Rahmen des Checkout-Prozesses angegebenen Zahlungsarten. AutLay führt den Auftrag über die Durchführung einer Printmailing-Kampagne erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung aus. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist AutLay nicht zur Leistung verpflichtet.

6.6 In Einzelfällen ist die Vergütung auf Rechnung zahlbar. In einem solchen Fall ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AutLay berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hiervon nicht berührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist AutLay berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

6.7 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn AutLay über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch AutLay gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung.

6.8 Rechnungen sind durch den Kunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Rechnungskorrekturen sind AutLay innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung anzumelden.

6.9 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.10 Die Höhe der an AutLay zu zahlenden Beträge richtet sich regelmäßig nach einer Preis- und Rabattstaffel, gemessen an der Menge der zu erstellenden Printmailings. Stellt AutLay vor der Übergabe an den Versanddienstleister fest, dass der Kunde seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Adressdaten in dem Umfang nicht nachgekommen ist, dass die Menge der zu erstellenden Layouts sich nach einer Aussortierung der falschen Adressdaten nach der darüber liegenden Preis- und Rabattstaffel richtet, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Betrag nach dieser Preis- und Rabattstaffel zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Gesamtpreis nach der darüber liegenden Preis- und Rabattstaffel höher ist, als dies nach dem beim Checkout-Prozess angezeigten Preis der Fall wäre.

6.11 Für nicht erbrachte Leistungen (bspw. aufgrund falscher an AutLay übermittelter Adressdaten) erfolgt eine entsprechende Erstattung an den Kunden. Wird eine Erstattung aufgrund falscher durch den Kunden übermittelter Informationen erforderlich, können AutLay Schäden und Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Solche Schadensersatzansprüche werden auf die Erstattung angerechnet. Die Grundgebühr wird nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Die Erstattung erfolgt im nachfolgenden Monat als Gutschrift.

6.12 Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 

B. AutLay Druckereiplattform

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1.1 Gegenstand der Leistungen von AutLay an den Kunden im Zusammenhang mit der AutLay Druckereiplattform sind die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform zur Nutzung durch den Kunden, wenn und soweit der Kunde von einem Druckdienstleister zur Nutzung berechtigt wurde. Gegenstand der Leistungen von AutLay an den Druckdienstleister ist die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform zur Nutzung und zur Berechtigung von Kunden des Druckdienstleisters. Im Rahmen der Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform bietet AutLay den Nutzern die Möglichkeit, automatisiertes Layouting von Printmailkampagnen durchzuführen und die Ergebnisse (d.h. Druckdateien) dem Druckdienstleister des Kunden zur Verfügung zu stellen. Nicht Gegenstand der Leistungen von AutLay im Rahmen der AutLay Druckereiplattform ist der Druck und der Versand von Printmailings. Die Leistungserbringung bestimmt sich im Einzelnen nach den nachfolgenden Bestimmungen.

1.2 Der Vertragsschluss im Hinblick auf die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform erfolgt:

1.2.1 In Bezug auf den Druckdienstleister, indem der Druckdienstleister sich mit dem Registrierungstool auf der AutLay Druckereiplattform registriert.

1.2.1.1 Registrierungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

1.2.1.2 AutLay benötigt für die Registrierung eine Reihe von Angaben, wie Vor- und Nachname des Druckdienstleisters, Unternehmensname, ggf. Angabe, dass die Registrierung als Druckdienstleister erfolgen soll. Der Druckdienstleister kann seine Rechnungsdaten später in seinem Profil auf der AutLay Druckereiplattform eintragen.

1.2.1.3 Der Druckdienstleister muss zudem ein Passwort bestimmen. Auf diese Weise stellt AutLay sicher, dass nur registrierte Nutzer Zugang zu den Diensten und Funktionalitäten der Druckereiplattform haben.

1.2.1.4 Ein Anspruch eines Druckdienstleister auf Registrierung auf der AutLay Druckereiplattform besteht nicht.

1.2.1.5 AutLay kann die erstellten Accounts deaktivieren, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen der Registrierung falsche oder unzureichende Angaben gemacht worden sind, oder es sich um keine ernsthafte Registrierung eines Unternehmens handelt. Der Druckdienstleister ist verpflichtet, die Berechtigung zur Registrierung wahrheitsgemäß zu erklären.

1.2.2 In Bezug auf den Kunden, indem der Kunde von seinem Druckdienstleister einen Registrierungslink erhält und sich mit dem Registrierungstool auf der AutLay Druckereiplattform registriert.

1.2.2.1 AutLay benötigt für die Registrierung eine Reihe von Angaben, wie Vor- und Nachname des Kunden, Unternehmensname, ggf. Angabe, dass die Registrierung als „Werbender“ erfolgen soll. Die Rechnungsdaten können später im Kundenprofil auf der AutLay Druckereiplattform eingetragen werden.

1.2.2.2 Registrierungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigung zur Registrierung wahrheitsgemäß zu erklären.

1.3 Nicht Gegenstand des Vertrages zwischen AutLay und den Nutzern ist die Durchführung von Druckdienstleistungen. Vertragsbeziehungen entstehen diesbezüglich ausschließlich zwischen den Druckdienstleistern und Kunden. AutLay ist weder Stellvertreter noch wird AutLay selbst Vertragspartner.

1.4 Bevor der Druckdienstleister Leistungen an Kunden anbieten kann, bucht er in der AutLay Weboberfläche ein Paket. Die Leistungen und die Vergütung ist individuell für die jeweilige Pakete angegeben und kann vor der Buchung vom Druckdienstleister eingesehen werden. Nach der Buchung eines Pakets erhält der Druckdienstleister eine E-Mail, in der das von ihm gebuchte Paket inkl. der jeweiligen Preise bestätigt wird. Danach kann er Registrierungslinks für Kunden erstellen und an diese versenden.

2. Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform

Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der AutLay Druckereiplattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. AutLay übernimmt alle wirtschaftlich vertretbaren und angemessenen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der AutLay Druckereiplattform zu gewährleisten. AutLay übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit und Funktionalität der AutLay Druckereiplattform, insbesondere nicht dafür, dass die Plattform für Nutzer jederzeit zugänglich ist und störungsfrei funktioniert. AutLay schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies aufgrund von Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist. Diese Maßnahmen dienen der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten). AutLay bemüht sich, in einem solchen Fall die Verfügbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen, soweit sich die Ursache für die Nichtverfügbarkeit im eigenen Einflussbereich befindet.

3. Durchführung einer Printkampagne auf der AutLay Druckereiplattform

3.1 Der Kunde kann unter Angabe der erforderlichen Informationen eine Printmailingkampagne mit individuellen Drucklayouts beauftragten. Der Kunde bestimmt die Inhalte der Printmailing-Kampagne und des Drucklayouts dabei selbst und gibt die finale Printmailing-Kampagne frei.

3.2 Die fertigen Drucklayouts werden nach Freigabe durch den Kunden von AutLay für die Druckdienstleister zur Verfügung gestellt (z. B. als Download, Fileserver).

3.3 Eine weitere Kontrolle des Layout Ergebnisses oder eine Bestätigung von AutLay erfolgt nicht. Die einmal in Auftrag gegebene Printmailing-Kampagne wird sofort an den Druckdienstleister weitergeleitet und kann in der AutLay Druckereiplattform nicht mehr angepasst oder storniert werden.

4. Beauftragung des Druckdienstleisters zur Durchführung von Druckdienstleistungen

4.1 Der Druckdienstleister kann im Rahmen der Erbringung seiner eigenen Leistungen an den Kunden eigene AGB zur Verfügung stellen. Stellt er keine eigene AGB bereit, so gilt das Gesetz, soweit nachfolgend nicht etwas anderes vorgesehen ist.

4.2 Der Druckdienstleister ist verpflichtet, die von AutLay bereitgestellten Layouts des Kunden abzurufen und entsprechend seiner Vereinbarung mit dem Kunden zu verarbeiten. Ruft der Druckdienstleister die Layouts des Kunden nicht ab, bleibt er dennoch AutLay gegenüber zur Zahlung verpflichtet.

4.3 Der Druckdienstleister stellt sicher, dass seine Leistungsangebote und Leistungsinhalte korrekt und rechtmäßig sind und gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter beachten.

5. Mitwirkungspflichten des Nutzers

5.1 Der Druckdienstleister ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob von AutLay fertige Layouts der Kunden bereitgestellt wurden.

5.2 Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten bzw. Zugangsdaten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

5.3 Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziff. 5.2 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

5.4 Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten richtig und vollständig sind.

5.5 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber AutLay, keine Inhalte auf der AutLay Druckereiplattform hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (insbesondere Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen. Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die verfassungsfeindliche Inhalte, Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art betreffen, sowie Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen; Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum; Hetzen gegen Personen oder Unternehmen; persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Dritten; Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht; urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten; sexuelle Belästigung von Dritten; Pornografie; anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien.

5.6 Die Nutzung der AutLay Druckereiplattform darf keine Tätigkeit beinhalten, die den Betrieb der AutLay Druckereiplattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur beeinträchtigen könnte. Dazu gehört insbesondere die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der AutLay Druckereiplattform sowie das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren oder Kopieren von Daten und/oder anderen Inhalten, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Nutzung der AutLay Druckereiplattform erforderlich.

5.7 Sollten während der Nutzung der AutLay Druckereiplattform Störungen auftreten, ist der Nutzer verpflichtet, AutLay unverzüglich über die Störung zu informieren. Ebenso muss der Nutzer AutLay unverzüglich informieren, wenn er Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erhält, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

5.8 Damit AutLay die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform ordnungsgemäß erbringen kann, muss der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß vornehmen.

6. Vergütung

6.1 Der Druckdienstleister zahlt AutLay für die Nutzung der AutLay Druckereiplattform durch die Kunden, denen er einen Registrierungslink bereitgestellt hat und die unter Verwendung des Registrierungslinks über die AutLay Druckereiplattform Layouts für Printmailing-Kampagnen erstellt haben, die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung bestimmt nach dem gebuchten Paket.

6.2 Die Rechnungstellung für einen Monat erfolgt jeweils zum Anfang des darauffolgenden Monats auf Rechnung. Nach Vereinbarung kann AutLay bei der Beauftragung einer Printmailing-Kampagne durch den Kunden die Kreditkarte des Kunden belasten und die Zahlung an den Druckdienstleister weiterleiten. Wir verwenden dafür den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (SPEL, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland).

6.3 Die Vergütung ist durch die Druckdienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AutLay berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hiervon nicht berührt. Kommt Druckdienstleister in Zahlungsverzug, ist AutLay berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

6.4 Gegenansprüche des Druckdienstleisters berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 

C. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten insgesamt, für alle von AutLay angebotenen Leistungen, es sei denn, nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

1. Sonstige Leistungen

1.1 Nur wenn und soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, erbringt AutLay darüberhinausgehende Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen. Davon umfasst sind z. B. das kundenindividuelle Onboarding zum AutLay Kampagnentool oder AutLay SaaS, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Freischaltung zusätzlicher Nutzerzugänge. Art, Inhalt und Umfang der Beratungs- und Implementierungsleistungen legen die Parteien individuell in einem Angebot fest.

1.2 Die Durchführung von Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr, ausgenommen Feiertage. Wünscht der Kunde oder der Druckdienstleister die Erbringung der Leistungen außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird AutLay diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen.

1.3 Die Erbringung weiterer Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung, welche sich nach dem Zeitaufwand auf Basis eines Tagessatzes berechnet. Die Höhe des Tagessatzes und die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot AutLays. Materialaufwand, Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in tatsächlich angefallener Höhe vergütet.

2. Vertragslaufzeit, Kündigung

2.1 Der Vertrag über die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch Entfernung seines Nutzerkontos kündigen.

2.2 Sofern mit der Art der Leistung vereinbar und soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, kann der Vertrag über die Erbringung von Beratungs- und Implementierungsleistungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2.3 Der Vertrag über die Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform mit dem Kunden wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch Entfernung seines Nutzerkontos kündigen. AutLay kann den Vertrag jeweils mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende kündigen.

2.4 Der Vertrag über die Nutzung der AutLay Druckereiplattform durch einen Druckdienstleister wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Die jeweilige Kündigungsfrist ergibt sich individuell aus dem von Druckdienstleister gebuchtem Paket. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.5 Mit Ende des Vertragsverhältnisses zwischen den Nutzern und AutLay wird der Zugriff auf die AutLay Druckereiplattform deaktiviert.

3. Nutzungsrechte

3.1 AutLay räumt dem Kunden mit Vertragsschluss das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und örtlich unbegrenzte Recht ein, das AutLay Kampagnentool im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen.

3.2 Der Kunde hat kein Recht zur Vervielfältigung, Dekompilierung oder Herstellung einer Sicherungskopie der Software, es sei denn, das Gesetz gestattet dies zwingend. Er ist auch nicht berechtigt, die Dokumentation oder sonstige Begleitmaterialien ohne vorherige Zustimmung von AutLay an Dritte zu überlassen.

3.3 Der Kunde räumt AutLay die für die Durchführung der Dienste erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm erstellen Layouts ein. Dies umfasst insbesondere den Druck der Printmailings sowie die hierfür erforderliche Weiterleitung der Layouts an den Druckdienstleister.

3.4 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Durchführung der Dienste erstellten Layouts (insbesondere die darin enthaltenen Bilder und Texte) frei von Schutzrechten Dritter sind und er berechtigt ist, diese Layouts AutLay zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt AutLay von allen Ansprüchen Dritter wegen der Nutzung der von ihm erstellten Layouts zur Vertragserfüllung frei.

3.5 Der Nutzer räumt AutLay ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein, soweit diese von AutLay zur Bereitstellung der AutLay Druckereiplattform benötigt werden. AutLay ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu nutzen, zu bearbeiten und zu verwerten, einschließlich des Vervielfältigungsrechts, des Verbreitungsrechts und des Rechts der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung.

4. Haftung

4.1 AutLay haftet der Höhe nach unbeschränkt in den folgenden Fällen:

  • für Schäden, Aufwendungs- und Wertersatz aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten AutLays, eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen AutLays,

  • für Schäden, Aufwendungs- und Wertersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem fahrlässigen Verhalten AutLays, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen AutLays beruhen,

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,

  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.2 Im Übrigen haftet AutLay für Schäden-, Aufwendungs- und Wertersatz aufgrund der Verletzung einer Kardinalspflicht, d.h. einer Pflicht, die für die Erfüllung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Beachtung der Kunden und Druckdienstleistern berechtigterweise vertrauen darf, durch AutLay, seine gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

4.3 Darüber hinaus ist eine Haftung von AutLay, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

4.4 Kann AutLay die Dienste oder sonstige Pflichten aus diesem Vertrag wegen Umständen, die AutLay nicht zu vertreten hat, nicht ausführen, wird AutLay für die Zeit, in der der verhindernde Umstand zur Ausführung der Dienste besteht, sowie für eine angemessene Anlaufzeit von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern AutLay oder seinen Erfüllungsgehilfen die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von ihnen nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Unwetter, Dauerregen, Sturm, Dürren, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dasselbe gilt bei Arbeitskampfmaßnahmen, wie Streiks o.ä., die AutLay oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen. Dauern die verhindernden Umstände länger als 10 Werktage an, kann sowohl der Kunde und Druckdienstleister als auch AutLay von dem Vertrag zurücktreten, und zwar ohne, dass eine der Parteien irgendwelche Schadensersatzrechte wegen des Rücktritts gegenüber der anderen Partei geltend machen kann. Auf Verlangen einer Partei wird die andere Partei nach Ablauf der Frist erklären, ob sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder ob sie auf die Erbringung der Leistung besteht.

4.5 Für von AutLay nicht verschuldete Störungen innerhalb des Internetnetzes übernimmt AutLay keine Haftung.

4.6 AutLay haftet für den Verlust von Daten nur nach Maßgabe vorstehenden Regelungen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnamen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

4.7 AutLay übernimmt keine Haftung für die Zugänglichkeit, den Bestand oder die Sicherheit von Datenbanken, Websites oder Diensten Dritter, die über die AutLay Druckereiplattform durch Links oder Hyperlinks zugänglich gemacht werden können. Ebenso haftet AutLay nicht für den Inhalt dieser Datenbanken oder Dienste, einschließlich ihrer Rechtmäßigkeit, inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

5. Datenschutz

5.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

5.2 AutLay und die Parteien schließen jeweils die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

6. Vertraulichkeit

6.1 Die Server von AutLay sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls und andere IT-Sicherheitsmaßnahmen, gesichert.

6.2 Die Parteien sind verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder zur Erfüllung der Verpflichtungen und Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag erforderlich ist. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben und ihrerseits in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

6.3 Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig).

7. Referenz und Pressemitteilung

7.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertragsschluss und die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien in jeglicher Form bekanntzumachen oder durch den Gebrauch von Firma, Markenzeichen und anderen geschützten Zeichen zu bewerben (z. B. in Referenzlisten), wenn die jeweils andere Partei dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Druckereien können mit der Kooperation mit AutLay im Rahmen der AutLay Druckereiplattform auch ohne vorherige Zustimmung werben. Bei der Außendarstellung von AutLay sind die berechtigen Interessen von AutLay zu wahren.

7.2 Jede Partei ist berechtigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der in allgemeiner Form über den Vertragsschluss und die Zusammenarbeit der Parteien berichtet wird. Der Entwurf für eine geplante Pressemitteilung ist zwischen den Parteien im Vorfeld abzustimmen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Ziffer 8.1.

8.2 Der Erfüllungsort ist der Sitz von AutLay.

8.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

8.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der vertraglichen Zusammenarbeit gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Auftragsverarbeitungsvertrag i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung

(DS-GVO)

Präambel

Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (»Daten«) des Auftraggebers verarbeiten.

1. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung

Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung:

 

Art der Daten

Art und Zweck der Datenverarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Daten der Kunden des Auftraggebers einer Printkampagne (insb. Name, Adressdaten, Präferenzdaten)

Auftragserfüllung

Kunden des Auftraggebers

Kontaktinformation der Mitarbeiter der Nutzers

Auftragserfüllung

Mitarbeiter des Auftraggebers

Rechnungsadresse des Nutzers (inkl. Kontakt)

Auftragsabrechnung

Mitarbeiter des Auftraggebers

Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.

2. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

2.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).

2.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

3. Pflichten des Auftragnehmers

3.1. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DS-GVO vor. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.

3.2. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. Der Auftragnehmer hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.
Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen“ aufgelistet. Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

3.3. Der Auftragnehmer unterstützt - soweit vereinbart - den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DS-GVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 33 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.

3.4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und andere für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.

3.5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden.
Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Auftraggeber ab.

3.6. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.

3.7. Der Auftragnehmer gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen.

3.8. Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.

3.9. Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen. 
Entstehen zusätzliche Kosten durch abweichende Vorgaben bei der Herausgabe oder Löschung der Daten, so trägt diese der Auftraggeber.

3.10. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

4.2. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt §3 Abs. 10 entsprechend.

4.3. Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.

5. Anfragen betroffener Personen

Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.

6. Nachweismöglichkeiten

6.1. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.

6.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht.
Der Auftraggeber stimmt der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch den Auftragnehmer zu, sofern der Auftragnehmer eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung stellt.
Der Aufwand einer Inspektion ist für den Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.

6.3. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

7. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

7.1. Der Auftragsverarbeiter wird den Auftragnehmer vor jeder beabsichtigten Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmens informieren. Der Auftragnehmer kann gegen eine beabsichtigte Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmens aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund Einspruch erheben. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer mit der ganzen oder einer Teilleistung der im Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt. Der Auftragnehmer wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung folgender Subunternehmer durchgeführt:

Name und Anschrift des Subunternehmers

Beschreibung der Teilleistungen

DATEN_PARTNER
Gesellschaft für Direktmarketing und
Informations-Technologie mbH

Feldheider Str. 39 – 45
40699 Erkrath

Deutschland (EU)

Druck- und Versand der personalisierten Werbemittel

STRATO AG

Pascalstraße 10
10587 Berlin

Deutschland (EU)

Die kundenindividuellen Werbemittel (inkl. der oben genannten Kundendaten des Auftraggebers) werden in Rechenzentren der STRATO AG berechnet.

QualityHosting AG

Uferweg 40-42
63571 Gelnhausen

Deutschland (EU)

 

Microsoft Ireland Operations Limited

Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Irland (EU)

Nutzung von Microsoft Office 365:

  • Exchange (Kommunikation mit dem Auftraggeber)

  • Teams (Telefonkonferenzen, Webtelefonie)

  • SharePoint, OneDrive (Dateiablage und -versionierung

 

SoftwareONE Deutschland GmbH

Blochstraße 1

04329 Leipzig

Deutschland (EU)

Nutzung von Azure über SoftwareONE als End-to-End Software und Cloud-Technologielösung Anbieter.

HubSpot, Inc.

25 1st Street

Cambridge

MA 0214

USA

Speicherung der Rechnungsadresse des Auftraggebers zur Rechnungstellung

Vor der Hinzuziehung weiterer oder der Ersetzung aufgeführter Subunternehmer holt der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers ein, wobei diese nicht ohne wichtigen datenschutzrechtlichen Grund verweigert werden darf.

7.2. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen.

8. Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl

8.1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.3. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage im Übrigen nicht.

8.4. Es gilt deutsches Recht.

9. Haftung und Schadensersatz

Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DS-GVO getroffenen Regelung.

10. Kosten und Auslagen

10.1. Soweit datenschutzrechtliche Verpflichtung, die dem Auftraggeber obliegen, auf Weisung des Auftraggebers vom Auftragnehmer erfüllt werden, hat der Auftraggeber diese Leistungen zu vergüten.

10.2. Kosten und Auslagen für Kontrollen bzw. Inspektionen durch den Auftraggeber, insbesondere Kosten für nicht Anlass bezogene Kontrollen, kann der Auftragnehmer zudem vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Von der vorstehenden Regelung in Satz 1 ausgenommen sind Kontrollen, die der Auftraggeber im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Kontrollpflichten durchführt.

10.3. Die Höhe der Vergütung und die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus der mit dem Angebot versandten Preisliste.

Technische und organisatorische Maßnahmen

1. Einleitung

1.1. Verantwortlicher

Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist AutLay - Automatisches Layout GmbH, Unter Käster 14-16, 50667 Köln, Deutschland, E-Mail: mail@autlay.com. Gesetzlich vertreten werden wir durch Dr. David Schölgens, Sven Müller.

1.2. Datenschutzbeauftragter

Unser Datenschutzbeauftragter ist die heyData GmbH, Schützenstraße 5, 10117 Berlin, www.heydata.eu, E-Mail: datenschutz@heydata.eu.

1.3. Gegenstand des Dokuments

Dieses Dokument fasst die vom Verantwortlichen getroffenen technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zusammen. Das sind Maßnahmen, mit denen der Verantwortliche personenbezogene Daten schützt. Das Dokument hat den Zweck, den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu unterstützen.

2. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1. Zutrittskontrolle

Folgende implementierte Maßnahmen verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben:

  • Manuelles Schließsystem (z.B. Schlüssel)

  • Sicherheitsschlösser

  • Schlüsselregelung / Schlüsselbuch

  • Sorgfältige Auswahl des Reinigungspersonals

2.2. Zugangskontrolle

Folgende implementierte Maßnahmen verhindern, dass Unbefugte Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen haben:

  • Authentifikation mit Benutzer und Passwort

  • Authentifikation mit biometrischen Daten

  • Einsatz von Mobile Device Management

  • Verschlüsselung von Datenträgern

  • Verschlüsselung von Notebooks / Tablets

  • Verwaltung von Benutzerberechtigungen

  • Erstellen von Benutzerprofilen

  • Zentrale Passwortregeln

  • Nutzung von 2-Faktor-Authentifizierung

  • Schlüsselregelung / Schlüsselbuch

2.3. Zugriffskontrolle

Folgende implementierte Maßnahmen stellen sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten haben:

  • Einsatz von Aktenvernichtern (mit cross cut-Funktion)

  • Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen (insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten)

  • Einsatz eines Berechtigungskonzepts

  • Anzahl der Administratoren ist so klein wie möglich gehalten

  • Verwaltung der Benutzerrechte durch Systemadministratoren

2.4. Trennungskontrolle

Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden:

  • Trennung von Produktiv- und Testsystem

  • Logische Mandantentrennung (softwareseitig)

  • Erstellung eines Berechtigungskonzepts

  • Festlegung von Datenbankrechten

3. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3.1. Weitergabekontrolle

Es ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten bei der Übertragung oder Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und überprüft werden kann, welche Personen oder Stellen personenbezogene Daten erhalten haben. Zur Sicherstellung sind folgende Maßnahmen implementiert:

  • WLAN-Verschlüsselung (WPA2 mit starkem Passwort)

3.2. Eingabekontrolle

Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass geprüft werden kann, wer personenbezogene Daten zu welcher Zeit in Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet hat:

  • Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten

  • Nachvollziehbarkeit der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)

  • Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts

4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt und für den Auftraggeber stets verfügbar sind:

  • Hosting (jedenfalls der wichtigsten Daten) mit einem professionellen Hoster

5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

5.1. Datenschutz-Management

Folgende Maßnahmen sollen gewährleisten, dass eine den datenschutzrechtlichen Grundanforderungen genügende Organisation vorhanden ist:

  • Verwendung der heyData-Plattform zum Datenschutz-Management

  • Bestellung des Datenschutzbeauftragten heyData

  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis

  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Datenschutz

  • Führen einer Übersicht über Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

5.2. Incident-Response-Management

Folgende Maßnahmen sollen gewährleisten, dass im Fall von Datenschutzverstößen Meldeprozesse ausgelöst werden:

  • Meldeprozess für Datenschutzverletzungen nach Art. 4 Ziffer 12 DSGVO gegenüber den Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO)

  • Meldeprozess für Datenschutzverletzungen nach Art. 4 Ziffer 12 DSGVO gegenüber den Betroffenen (Art. 34 DSGVO)

  • Einbindung des Datenschutzbeauftragten in Sicherheitsvorfälle und Datenpannen

5.3. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO)

Die folgenden implementierten Maßnahmen tragen den Voraussetzungen der Prinzipien "Privacy by design" und "Privacy by default" Rechnung:

  • Schulung der Mitarbeiter im "Privacy by design" und "Privacy by default"

  • Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

5.4. Auftragskontrolle

Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass, dass personenbezogene Daten nur entsprechend der Weisungen verarbeitet werden können:

  • Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer oder Weisungen in Textform (z.B. durch Auftragsverarbeitungsvertrag)

  • Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags, z.B. durch Anfrage entsprechender Bestätigungen

  • Bestätigung von Auftragnehmern, dass sie ihre eigenen Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten (typischerweise im Auftragsverarbeitungsvertrag)

  • Sorgfältige Auswahl von Auftragnehmern (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit)

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