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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich
 

1.1. Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend geregelt, gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung des Kampagnen-Tools (nachfolgend: „AutLay Kampagnentool“ oder „Software“) der Aut-Lay - Automatisches Layout GmbH, Unter Käster 14-16, 50667 Köln (nachfolgend „AutLay“) mit denjenigen Unternehmern, die Leistungen von AutLay in Anspruch nehmen (nachfolgend „Kunde“; AutLay und Kunde auch einzeln „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“), sowie die Durchführung von Druck- und Versanddienstleistungen in Form von Printmailings (nachfolgend: „Printmailing-Kampagne“) und die Durchführung zusätzlicher Beratungs- und Implementierungsleistungen durch AutLay. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

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1.2. Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

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1.3.  Diese AGB gelten in Bezug auf die Leistungen von AutLay ausschließlich, und zwar auch für den Fall, dass sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Die Geltung allgemeiner abweichender Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AutLay den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht.

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1.4. Der Vertrag zwischen AutLay und dem Kunden setzt sich zusammen aus diesen AGB und den Anlagen (gemeinsam: „Vertrag“). Sämtliche in diesen AGB erwähnten Anlagen sind bindender Vertragsbestandteil.

 

1.5.  AutLay kann Dritte, insbesondere Druckdienstleister, einsetzen, um die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag zu erfüllen oder Rechte auszuüben.

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1.6. Rechte, die AutLay nach dem Gesetz über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

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1.7. Begriffe haben die in diesen AGB definierte Bedeutung, soweit der Kontext nicht etwas anderes bedingt.

 

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
 

2.1. Gegenstand dieser AGB sind die Bereitstellung des AutLay Kampagnen-Tools, die Durchführung von Printmailing- und Trigger-Kampagnen sowie von Beratungs- und Implementierungsleistungen durch AutLay (nachfolgend gemeinsam: „Dienste“). Die Leistungserbringung bestimmt sich im Einzelnen nach den nachfolgenden Bestimmungen.

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2.2. Der Vertragsschluss im Hinblick auf die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools erfolgt durch die Registrierung des Kunden im AutLay Kampagnentool. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigung zur Registrierung wahrheitsgemäß zu erklären.

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2.3. Auf Basis des geschlossenen Vertrages über die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools kann der Kunde AutLay mit der Durchführung von Printmailing-Kampagnen und Trigger-Kampagnen beauftragen. Dazu sendet der Kunde den jeweiligen Einzelauftrag durch Betätigung des entsprechenden Bestellbuttons im AutLay Kampagnentool ab. Der Vertrag über die Durchführung einer Printmailing-Kampagne oder Trigger-Kampagne ist erst geschlossen, wenn AutLay den Auftrag bestätigt hat.  

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2.4. Der Vertragsschluss im Hinblick auf die Erbringung von zusätzlichen Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt durch Annahme eines individuellen Angebots AutLays durch den Kunden.

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3. Bereitstellung des AutLay Kampagnentools 

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3.1. AutLay stellt dem Kunden das AutLay Kampagnentool als Software-as-a-Service zur vertragsgemäßen Nutzung über das Internet bereit. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugang zum AutLay Kampagnentool sowie das Eingeben, Speichern, Verarbeiten und Abrufen von Daten zum Erstellen von Kampagnenlayouts (nachfolgend: „Layouts“) über das AutLay Kampagnentool. Software wird nicht übergeben. Das AutLay Kampagnentool wird ausschließlich auf den Systemen von AutLay betrieben. Der Zugang zum AutLay Kampagnentool erfolgt über ein persönliches Nutzerkonto des Kunden. Die Einrichtung zusätzlicher Nutzerzugänge zum Nutzerkonto muss separat beauftragt werden (Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen nach Ziffer 5). Soweit AutLay dem Kunden ausdrücklich anbietet, weitere Nutzer zu seinem Nutzerkonto einzuladen, erfolgt die Einrichtung solcher Nutzerzugänge ohne zusätzliches Entgelt.

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3.2. AutLay übernimmt angemessene Maßnahmen, um die Verfügbarkeit des AutLay Kampagnentools nach diesen AGB zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten. Gleichwohl kann es vorkommen, dass das Kampagnentool zeitweilig nicht zur Verfügung steht, z.B. wegen eines Ausfalls der Internetverbindung, Hardwareproblemen oder Wartungsarbeiten. AutLay bemüht sich, in einem solchen Fall die Verfügbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen, soweit sich die Ursache für die Nichtverfügbarkeit im eigenen Einflussbereich befindet. Insgesamt gewährleistet AutLay eine Verfügbarkeit des Dienstes von 97 % berechnet im Jahresmittel.

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3.3. Nichtverfügbarkeiten des AutLay Kampagnentools zum Einspielen von Updates und anderen Pflegemaßnahmen wird AutLay möglichst nachts oder am Wochenende durchführen und zuvor in geeigneter Form ankündigen, soweit nicht aufgrund kurzfristig notwendiger Updates ein unverzügliches Handeln angezeigt ist (z.B. zum Schließen kritischer Sicherheitslücken). Eine solche Nichterreichbarkeit lässt die Erreichbarkeit nach vorstehender Ziffer 3.2 unberührt.

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3.4. Darüber hinaus stellt AutLay dem Kunden Kontaktmöglichkeiten (insb. E-Mail) für Supportanfragen zur Verfügung.

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4. Durchführung von Trigger-Kampagnen 

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4.1. Beauftragt der Kunde AutLay mit der Durchführung einer Trigger-Kampagne, verarbeitet AutLay Trigger-Events und erstellt basierend darauf automatisiert Aufträge im Namen des Kunden für die Durchführung von Printmailing-Kampagnen.

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5. Durchführung von Printmailing-Kampagnen 

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5.1. Beauftragt der Kunde AutLay mit der Durchführung einer Printmailing-Kampagne, erbringt AutLay den Druck der mit dem AutLay Kampagnentool erstellten Layouts und übergibt die Printmailings an den Versanddienstleister. Die Leistung wird als Dienstleistung gem. §§ 611 ff. BGB erbracht.

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5.2. Nach der Bestätigung des Auftrags durch AutLay leitet AutLay den Auftrag unverzüglich an seinen Druckdienstleister weiter, wobei AutLay eine angemessene Frist zur manuellen Qualitätssicherung eingeräumt wird. Daher kann der Kunde den Vertrag grundsätzlich nicht mehr stornieren. Erklärt der Kunde die Stornierung eines bestätigten Auftrags, hat er die Vergütung in vollständiger Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass AutLay kein oder nur ein geringerer Schaden aufgrund der Stornierung entstanden ist.

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5.3. AutLay übergibt die durch den Druckdienstleister erstellten Printmailings an den Versanddienstleister Deutsche Post AG. Mit der Übergabe ist die Leistung durch AutLay vollständig bewirkt. AutLay ist nicht Vertragspartner des Versanddienstleisters.

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5.4. Der Kunde erteilt AutLay mit Vertragsschluss die Vollmacht, für ihn und in seinem Namen einen Vertrag mit der Deutschen Post AG über die Durchführung des Versands der Printmailings abzuschließen. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Deutschen Post AG gelten die AGB BRIEF NATIONAL der Deutschen Post AG, abrufbar unter https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/dp-agb-brief-national-2021.pdf. AutLay verpflichtet sich - nach ordnungsgemäßer Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 8. dieser AGB durch den Kunden - die dem Kunden durch die Beauftragung der Deutschen Post AG entstehenden Kosten gegenüber der Deutschen Post AG zu begleichen.

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5.5. Bei einer Kampagnengröße unter 500 Werbemittel wird zu Standardkonditionen der Deutschen Post versandt. Ab 500 Werbemittel erfolgt der Versand als Dialogpost. Mit Dialogpost können Sendungen versandt werden, die der Ansprache der Kundinnen und Kunden dienen. Dabei sind ausschließlich werbliche Sendungsinhalte zugelassen. Der Kunde trägt beim Versand mit Dialogpost die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte der Werbemittel den Dialogpost Auflagen und Richtlinien der Deutschen Post entsprechen.

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5.6. Der Versand in internationale Länder außerhalb Deutschlands erfolgt mittels Dialogpost International. Der Kunde trägt beim Versand mit Dialogpost International die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte der Werbemittel den Dialogpost International Auflagen und Richtlinien der Deutschen Post entsprechen.

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6. Beratungs- und Implementierungsleistungen 

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6.1. Nur wenn und soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, erbringt AutLay darüber hinausgehende Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen. Davon umfasst sind z. B. das kundenindividuelle Onboarding zum AutLay Kampagnentool, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Freischaltung zusätzlicher Nutzerzugänge. Art, Inhalt und Umfang der Beratungs- und Implementierungsleistungen legen die Parteien individuell in einem Angebot fest. 

 

6.2. Die Durchführung von Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr, ausgenommen Feiertage. Wünscht der Kunde die Erbringung der Leistungen außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird AutLay diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen.   

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7. Nutzungsrechte
 

7.1. AutLay räumt dem Kunden mit Vertragsschluss das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und örtlich unbegrenzte Recht ein, das AutLay Kampagnentool im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. 

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7.2. Der Kunde hat kein Recht zur Vervielfältigung, Dekompilierung oder Herstellung einer Sicherungskopie der Software, es sei denn, das Gesetz gestattet dies zwingend. Er ist auch nicht berechtigt, die Dokumentation oder sonstige Begleitmaterialien ohne vorherige Zustimmung von AutLay an Dritte zu überlassen. 

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7.3. Der Kunde räumt AutLay die für die Durchführung der Dienste erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm erstellen Layouts ein. Dies umfasst insbesondere den Druck der Printmailings sowie die hierfür erforderliche Weiterleitung der Layouts an den Druckdienstleister.

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7.4. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Durchführung der Dienste erstellten Layouts (insbesondere die darin enthaltenen Bilder und Texte) frei von Schutzrechten Dritter sind und er berechtigt ist, diese Layouts AutLay zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt AutLay von allen Ansprüchen Dritter wegen der Nutzung der von ihm erstellten Layouts zur Vertragserfüllung frei. 

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8. Mitwirkungspflichten des Kunden 

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8.1. Damit AutLay die Dienste ordnungsgemäß erbringen kann, muss der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß vornehmen. Sobald der Kunde feststellt, dass er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen können wird, informiert er AutLay hierüber unverzüglich. Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erbringt oder sonst Ursachen zu vertreten hat, die die Leistung von AutLay verzögern, einschränken oder behindern, ist AutLay davon befreit, die Dienste zu erbringen, solange die Ursachen bestehen. Fällt die Ursache weg, beginnt AutLay innerhalb einer angemessenen Zeit damit, die Dienste wieder zu erbringen. AutLay kann dem Kunden zusätzlichen Mehraufwand in Rechnung stellen, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, in diesen Fällen einen Verzugsschaden geltend zu machen. Weitere Rechte seitens AutLay bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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  • Der Kunde ist verpflichtet, das AutLay Kampagnentool ausschließlich im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu verwenden.
     

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei zur Nutzung des AutLay Kampagnentools eine Internetverbindung herzustellen und während der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Internetverbindung muss einen ausreichenden Datendurchsatz zulassen.  
     

  • Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf das AutLay Kampagnentool zugreifen können und die Software nicht durch Viren oder sonstige Schadsoftware beschädigt wird. Dazu gehört insbesondere, die Zugangsdaten zum AutLay Kampagnentool geheim zu halten sowie nur über sichere IT-Systeme und sichere Internetverbindungen auf das AutLay Kampagnentool zuzugreifen. Es sind jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, eine übermäßige Belastung des AutLay Kampagnentools herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der Infrastruktur zu beeinträchtigen oder die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit des AutLay Kampagnentools zu gefährden

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  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig umfassende Backups des mit dem AutLay Kampagnentool zu verarbeitenden Datenbestandes durchzuführen. Die Durchführung von Datensicherungen ist nicht Bestandteil der von AutLay zu erbringenden Dienste. 
     

  • Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Unrichtigkeiten oder Änderungen in den Kontaktdaten AutLay unverzüglich durch Korrektur der Kontaktdaten in seinem Nutzerprofil zu unterrichten. Im Falle eines Wegfalls der Unternehmereigenschaft ist der Kunde verpflichtet, AutLay hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten. 
     

  • Der Kunde wird keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Daten zur Erstellung von Layouts verwenden. 
     

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung von Beratungs- und Implementierungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Zweck auf Seiten des Kunden geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Kunde schafft die erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch AutLay (z.B. durch Aufrechterhaltung einer Internetverbindung).

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​8.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, AutLay alle für die Durchführung der Printmailing-Kampagne erforderlichen Informationen (insb. Adressdaten der Empfänger) richtig und vollständig in einem geeigneten Format (z.B. Excel) und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, damit der Versand korrekt durchgeführt werden kann. AutLay prüft auf Wunsch des Kunden vor der Übergabe der Printmailings an den Versanddienstleister grob die Plausibilität der von dem Kunden übermittelten Adressdaten (z.B. PLZ). Der Kunde erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Adressdaten vor der Absendung der Bestellung auf ihre Vollständigkeit zu prüfen; AutLay übernimmt für die Vollständigkeit der Adressdaten keine Haftung. AutLay übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen oder Unzustellbarkeit, die sich aus Falschangaben des Kunden ergeben. Schäden und Mehrkosten, die auf falschen an AutLay übermittelten Informationen beruhen, sind vom Kunden zu erstatten.

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9. Vergütung 

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9.1. Die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools erfolgt für den Kunden kostenfrei.  

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9.2. Der Kunde zahlt für die Durchführung der Printmailing-Kampagne den beim Checkout-Prozess aus dem AutLay Kampagnentool angezeigten Betrag an AutLay. Der Preis umfasst eine Grundgebühr für die Durchführung der Printmailing-Kampagne sowie die stückweise anfallenden Kosten für Produktion und Beauftragung des Versanddienstleisters. Preislisten, die auf der Webseite von AutLay abrufbar sind, sind nicht verbindlich.

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9.3. Im Falle der Beauftragung einer Trigger-Kampagne akzeptiert der Kunde die im Checkout-Prozess im AutLay Kampagnentool angezeigte Preisübersicht. Nach dieser Preisübersicht erfolgt die Abrechnung der Printmailing-Kampagnen, die durch die Trigger-Kampagne automatisiert beauftragt werden.

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9.4. AutLay informiert Kunden, die über aktive Trigger-Kampagnen verfügen, mit mindestens vier Wochen Vorlauf per E-Mail über Anpassungen des Preismodells. Sollte der Kunde mit dem neuen Preismodell nicht einverstanden sein, liegt es in seiner Verantwortung die betroffenen Trigger-Kampagnen bis zum Stichtag, an dem das neue Preismodell gültig wird, zu deaktivieren. Nach dem Stichtag, an dem das neue Preismodell gültig wird, werden die durch Trigger-Kampagnen automatisiert beauftragten Print-Kampagnen zum neuen Preismodell abgerechnet.

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9.5. Die Erbringung weiterer Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung, welche sich nach dem Zeitaufwand auf Basis eines Tagessatzes berechnet. Die Höhe des Tagessatzes und die Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot AutLays. Materialaufwand, Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in tatsächlich angefallener Höhe vergütet.

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9.6. AutLay akzeptiert zur Zahlung die im Rahmen des Checkout-Prozesses angegebenen Zahlungsarten. AutLay führt den Auftrag über die Durchführung einer Printmailing-Kampagne erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung aus. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist AutLay nicht zur Leistung verpflichtet.

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9.7. In Einzelfällen ist die Vergütung auf Rechnung zahlbar. In einem solchen Fall ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AutLay berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hiervon nicht berührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist AutLay berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

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9.8. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn AutLay über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch AutLay gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung.

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9.9. Rechnungen sind durch den Kunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Rechnungskorrekturen sind AutLay innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung anzumelden.

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9.10. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

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9.11. Die Höhe der an AutLay zu zahlenden Beträge richtet sich regelmäßig nach einer Preis- und Rabattstaffel, gemessen an der Menge der zu erstellenden Printmailings. Stellt AutLay vor der Übergabe an den Versanddienstleister fest, dass der Kunde seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Adressdaten (vgl. Ziffer 7.2) in dem Umfang nicht nachgekommen ist, dass die Menge der zu erstellenden Layouts sich nach einer Aussortierung der falschen Adressdaten nach der darüber liegenden Preis- und Rabattstaffel richtet, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Betrag nach dieser Preis- und Rabattstaffel zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Gesamtpreis nach der darüber liegenden Preis- und Rabattstaffel höher ist, als dies nach dem beim Checkout-Prozess angezeigten Preis der Fall wäre.

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9.12. Für nicht erbrachte Leistungen (bspw. aufgrund falscher an AutLay übermittelter Adressdaten) erfolgt eine entsprechende Erstattung an den Kunden. Wird eine Erstattung aufgrund falscher durch den Kunden übermittelter Informationen erforderlich, können AutLay Schäden und Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Solche Schadensersatzansprüche werden auf die Erstattung angerechnet. Die Grundgebühr wird nicht, auch nicht anteilig, erstattet. Die Erstattung erfolgt im nachfolgenden Monat als Gutschrift.

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9.13. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

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10. Vertragslaufzeit, Kündigung 

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10.1. Der Vertrag über die Bereitstellung des AutLay Kampagnentools wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch Entfernung seines Nutzerkontos kündigen.

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10.2. Sofern mit der Art der Leistung vereinbar und soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, kann der Vertrag über die Erbringung von Beratungs- und Implementierungsleistungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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10.3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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11. Haftung

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11.1. AutLay haftet der Höhe nach unbeschränkt in den folgenden Fällen: 

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  • für Schäden, Aufwendungs- und Wertersatz aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten AutLays, eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen AutLays,  
     

  • für Schäden, Aufwendungs- und Wertersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem fahrlässigen Verhalten AutLays, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen AutLays beruhen,  
     

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, 
     

  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

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11.2. Im Übrigen haftet AutLay für Schäden-, Aufwendungs- und Wertersatz aufgrund der Verletzung einer Kardinalspflicht, d.h. einer Pflicht, die für die Erfüllung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Beachtung der Kunde berechtigterweise vertrauen darf, durch AutLay, seine gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.  

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11.3. Darüber hinaus ist eine Haftung von AutLay, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.  

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11.4. Kann AutLay die Dienste oder sonstige Pflichten aus diesem Vertrag wegen Umständen, die Autlay nicht zu vertreten hat, nicht ausführen, wird AutLay für die Zeit, in der der verhindernde Umstand zur Ausführung der Dienste besteht, sowie für eine angemessene Anlaufzeit von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern AutLay oder seinen Erfüllungsgehilfen die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von ihnen nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Unwetter, Dauerregen, Sturm, Dürren, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dasselbe gilt bei Arbeitskampfmaßnahmen, wie Streiks o.ä., die AutLay oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen. Dauern die verhindernden Umstände länger als 10 Werktage an, kann sowohl der Kunde als auch AutLay von dem Vertrag zurücktreten und zwar ohne, dass eine der Parteien irgendwelche Schadensersatzrechte wegen des Rücktritts gegenüber der anderen Partei geltend machen kann. Auf Verlangen einer Partei wird die andere Partei nach Ablauf der Frist erklären, ob sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder ob sie auf die Erbringung der Leistung besteht.

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12. Datenschutz 

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12.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. 

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12.2. Die Parteien schließen die unten beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
 

13. Vertraulichkeit  

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13.1 Die Parteien sind verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder zur Erfüllung der Verpflichtungen und Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag erforderlich ist. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben und ihrerseits in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

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13.2. Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig).

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14. Referenz und Pressemitteilung 

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14.1. Jede Partei ist berechtigt, den Vertragsschluss und die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien in jeglicher Form bekanntzumachen oder durch den Gebrauch von Firma, Markenzeichen und anderen geschützten Zeichen zu bewerben (z. B. in Referenzlisten), wenn die jeweils andere Partei dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

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14.2. Jede Partei ist berechtigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der in allgemeiner Form über den Vertragsschluss und die Zusammenarbeit der Parteien berichtet wird. Der Entwurf für eine geplante Pressemitteilung ist zwischen den Parteien im Vorfeld abzustimmen.

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15. Schlussbestimmungen 

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15.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Ziffer 15.1. ​

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15.2. Der Erfüllungsort ist der Sitz von AutLay. 

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15.3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 

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15.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. 

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15.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der vertraglichen Zusammenarbeit gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Auftragsverarbeitungsvertrag i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung

(DS-GVO)

Der Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die technischen und organisatorischen Massnahmen können hier eingesehen werden.

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